Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten

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Möglich wird dies durch die Anbindung der Kreisverwaltung an das bundesweite Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte, kurz „VEMAGS" genannt. Die Kreisverwaltung nutzt das bundesweite Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte „VEMAGS“. Um Bauwerke im Zuge eines genehmigten Fahrtwegs lokalisieren zu können, kann auf NWSIB-Online zurückgegriffen werden. Anfragen zu Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO richten Sie bitte an

Spezialtransporte und Schwertransporte in NRW

Unser Schwerpunkt liegt sowohl auf dem Transport von Schwergut als auch von lademaßüberschreitenenden Ladungen sowie Projektladungen aus West- und Osteuropa. Dieser erfolgt nicht nur europaweit, sondern auch international, kooperierend mit einem Netzwerk zuverlässiger Partner. Der Ausarbeitung der optimalen Transportrouten, den Einsatz spezieller Transport- und Umladetechniken, das Bestellen von Genehmigungen etc. an. Für die Genehmigung brauchen Sie ein besonderes Antragsformular nach der Richtlinie RGST-1992. Dieses bekommen Sie direkt bei Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner im Straßenverkehrsamt (die Kontaktdaten befinden sich auf der rechten Seite).

Abteilung 66/5.2 - Schwertransporte, Sonntagsfahrerlaubnis

  • Diese hört die jeweiligen Straßenverkehrsbehörden sowie die Straßenbaulastträger und die Polizei an.
  • Sie sind abhängig von der Transportart und den zusätzlich notwendigen Ressourcen und Sicherheitsmaßnahmen.
  • Dauererlaubnisse können streckenbezogen oder flächendeckend erteilt werden.
  • Hierfür muss eine Genehmigung vom zuständigen Ordnungsamt eingeholt werden.
  • Bitte sehen Sie von telefonischen Rückfragen ab, sondern wenden sich grundsätzlich an die zuständige Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde (EGB), bei der Sie den Antrag gestellt haben.

Daher gibt es ab sofort für derzeit EINE Strecke in Bremen die Möglichkeit, übergroße Schwertransporte OHNE POLIZEIBEGLEITUNG durchzuführen. Die Möglichkeit besteht für die Strecken vom Neustädter Hafen bis zur A 1 und von der A 1 bis zum Neustädter Hafen. Für die Durchführung von Transporten, bei denen lediglich die Ladung zu einer Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Maße führt, ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO erforderlich. Dabei ist es Aufgabe der Landesbehörde, die Verkehrssicherheit auch bei Ausnahmetransporten zu gewährleisten und gleichzeitig die Verkehrsinfrastruktur vor Schäden nachhaltig zu bewahren.

Zuständigkeiten für die Entscheidungen über die Zulässigkeit der Transporte

Wegen der enormen Masse, die es zu bewegen gilt, ist äußerste Vorsicht geboten – ein Koloss von mehreren Tonnen verzeiht keine Fehler. Für die Durchführung eines Schwertransports ist die Wahl des richtigen Logistikers von ausschlaggebender Bedeutung. Professionelle Kenntnisse über den Transport von OOG (Out of Gauge Cargo) sowie Erfahrungen in Break-Bulk und Prelashed können Garant für eine erfolgreiche Versendung sein. Nicht zu vernachlässigen ist die Wahl des korrekten Transportequipments. Die exakt benötigten Containermaße sowie die für den Frachtvorgang erforderliche Beschaffenheit der Container können durchaus Auswirkungen auf die Gesamtkosten des Schwertransportes haben.

In kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten erfolgt Erteilung der Genehmigung durch die Stadtverwaltungen. Lesen Sie hier mehr zu der Planung und erfolgreichen Durchführung von Schwerlast- und Spezialtransporten. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick zum Thema Sondertransporte in Deutschland, inklusive der relevanten Regelungen, den möglichen Herausforderungen und praktischen Tipps. Eine Legaldefinition für Großraum- und Schwertransporte gibt es hingegen nicht.

Schwertransporte und Spezialtransporte für Transportgut mit Übermaß sind unser Spezialgebiet. Systemdienstleistung, wie wir Sie https://www.schwertransport.de/ verstehen, schließt Transportaufgaben mit ein. Daher steht Ihnen mit unserem Fuhrpark von Transport Fahrzeugen umfangreiches Transportequipment für Schwerlast zur Verfügung. Optimale Vorbereitung und Wegplanung führen zu einem erfolgreichen Transport mit präziser Abladung und Positionierung des Objekts am Zielort.

Geben alle Beteiligten grünes Licht, kann die zuständige Verkehrsbehörde den Großraum- oder Schwertransport genehmigen. Funktioniert eine Strecke nicht, weil etwa eine Straße zu schmal, ein Tunnel zu niedrig oder eine Brücke nicht ausreichend tragfähig ist, muss der Antragsteller seinen Fahrtweg anpassen. Haben sie bitte Verständnis dafür, dass es unter diesen Umständen trotz größter Anstrengungen dann gelegentlich nicht möglich ist, ihrer Anmeldung terminiert zu entsprechen. Gern stimmen wir aber mit Blick auf die Einsatzlage einen Ausweichtermin mit ihnen ab. Aufgrund der notwendigen Beteiligung verschiedener Behörden sollte die Erlaubnis so frühzeitig wie möglich beantragt werden. Ob eine komplette Maschine oder nur ein Anlagenteil – wir begleiten den kompletten Verlagerungsprozess und übernehmen die fachgemäße Demontage, Verladung und Montage Ihrer Schwerlastgüter.

Die Anwendung des vereinfachten Berechnungsverfahrens der Berechnungs-stufe I ist demnach nur möglich, wenn die maximale Einzelachslast des beantragten Transports 12 t nicht überschreitet. Die Anwendung des Verfahrens der Berechnungsstufe II hängt von mehreren Faktoren ab, die im Wesentlichen der folgenden Tabelle entnommen werden können. Die in den BEM-ING, Teil 3, Abschnitt 2 beschriebenen Berechnungsverfahren sind in drei Berechnungsstufen unterteilt. Das Verfahren nach Berechnungsstufe I (Vereinfachtes Berechnungsverfahren) ist im VEMAGS Statik-Modul umgesetzt, das im Auftrag aller Bundesländer und des Bundes entwickelt wurde. Das VEMAGS Statik-Modul kann nur über ein geeignetes fachliches Prüfmodul angewendet werden.

Den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und der Verwaltungsvorschrift Straßenverkehr. Sie möchten mit einem Fahrzeug mit Überbreite, Überlänge, Überhöhe oder Übergewicht am Straßenverkehr teilnehmen und/oder eine Ladung transportieren, welche die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreitet? Für die Bearbeitung steht ein internetbasiertes Programm zur Verfügung. Die Bearbeitung erfolgt von der Antragstellung bis zur qualifizierten elektronisch signierten Bescheiderstellung.

Erlaubnis erforderlich (§ 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO, § 46 Abs. 1 Nr. 2 StVO). Ausländische Firmen stellen den Antrag für Großraum- und Schwertransporte bei der für den Grenzübertritt örtlich zuständigen Verwaltungsbehörde. Für große und komplexe Herausforderungen hat Hegmann Transit eine besondere Leidenschaft. Und alle notwendigen Voraussetzungen für die erfolgreiche Umsetzung Ihrer Projekte. Gerade im Bereich von Schwer- und Großraumtransporten gilt es, zahlreiche Aspekte zu beachten.

Außerdem bedarf es einer Genehmigung, wenn die Ladung des Transportes die allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreitet. Bei Fahrzeugen, die die allgemein zugelassen Grenzen tatsächlich überschreiten ist bei Antragstellung grundsätzlich eine Erlaubnis nach § 70 StVZO vorzulegen. Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.

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So kann sichergestellt werden, dass der Verkehr entsprechend koordiniert wird, Hindernisse überwacht werden und der Transport gestoppt wird, um Schäden oder einen Unfall zu vermeiden. Handelt es sich hingegen um einen konkreten Fall mit Ort- und Zeitangaben, wird eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragt. Ohne Genehmigung dürfen die gesetzlich zugelassenen Grenzen bei Abmessungen, Achslasten und Gesamtgewichten nicht überschritten werden; Straßen und Brücken dürfen daher mit Lkw bis maximal 44 Tonnen befahren werden. Bei einem Großraum- und Schwertransport muss im Rahmen der komplexen Streckenplanung ein Nachweis erfolgen, dass sich die ausgewählte Strecke für diesen Transport eignet. Durch die höhere Verwaltungsbehörde erfolgt eine Überprüfung, ob und ggf.

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